Notdienst - Tierärztlicher Bereitschaftsdienst außerhalb unserer Öffnungszeiten
Damit die tierärztliche Versorgung im Neckar-Odenwald und Main-Tauber-Kreis in lebensbedrohlichen Notfällen rund um die Uhr gewährleistet ist, haben sich einige Kleintierpraxen im Umkreis zu einem freiwilligen Notdienstring zusammengeschlossen und übernehmen abwechselnd die Notdienste in den Nächten, sowie an Wochenenden und Feiertagen.
Unsere Praxis ist ebenfalls Teil dieses Notdienstringes.
Welche Praxis gerade Notdienst hat und wie und wo Sie diese erreichen, erfahren Sie mit einem Klick auf folgenden Button!
Rufen Sie auch im Notfall bitte immer vorher unter der angegebenen Nummer bei der diensthabenden Praxis an, um Ihr Kommen und die Art des Notfalls anzukündigen. So kann im Ernstfall schon alles Notwendige für Ihr Tier vorbereitet werden und es geht keine wertvolle Zeit verloren!
Bitte beachten Sie, dass jeder Tierarzt nach § 4 (1) GOT rechtlich dazu verpflichtet ist, bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 Euro (netto) bzw. 59,50 Euro (brutto) zu berechnen. Zusätzlich muss gesetzlich vorgeschrieben für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) abgerechnet werden.
Notdienstzeiten sind dabei laut GOT wie folgt definiert:
- außerhalb der regulären Sprechstunden täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nachts),
- von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende)
- von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages.
Unsere reguläre lange Abendsprechstunde bis 20 Uhr an Dienstagen und Donnerstagen gilt nicht als Notdienst und wird daher regulär abgerechnet.